Der "freundschaftliche" Klaps auf den Hinterkopf einer Beamtin erhöhte zur Überraschung eines Bundesbeamten nicht deren "Denkvermögen", sondern handelte ihm ein Disziplinarverfahren ein, bei dem gleichzeitig sein Trennungsgeld-Betrug zutage trat. Genug für eine Rückstufung, meint das OVG Saarlouis.
Mehr lesenEine Studienrätin bekam versehentlich mehrere Jahre zu wenig Besoldung. Ihr Dienstherr, dem das schließlich auffiel, sah Nachzahlungsansprüche zum Teil verjährt. Zu Recht, entschied das VG Bremen: Die Studienrätin hätte ihre Bezügemitteilung auf Korrektheit prüfen, der Fehler sich ihr aufdrängen müssen.
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