Jahr für Jahr zahlt Bayern das meiste Geld in den Länderfinanzausgleich ein. Der Bund will die Lasten der Geberländer abfedern. Das ändert aber nichts an der grundlegenden Strategie im Süden.
Mehr lesenEin Anspruch auf bayerisches Familiengeld besteht laut SG München auch dann, wenn die Mutter bereits österreichisches Betreuungsgeld erhält. Beide verfolgten unterschiedliche Zwecke und seien damit keine gleichartigen Leistungen.
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