Ein polnischer Staatsangehöriger fuhr mit 618.580 Euro im Gepäck herum. Bei einer Autobahnkontrolle kassierte der Zoll das Geld ein, weil der Mann nicht schlüssig erklären kann, wo die Scheine herkamen. Zu Recht, so VG Gelsenkirchen, das Geld sei eine Gefahr für die Rechtsordnung.
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