Ein Mann bringt seinen Land Rover in eine Waschanlage. Beim Waschvorgang wird der seriengemäß angebrachte Heckspoiler abgerissen. Für den Schaden sieht der BGH die Anlagenbetreiberin in der Verantwortung – trotz eines Hinweisschildes "Achtung Keine Haftung für Anbauteile und Heckspoiler!".
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