Autovermieter dürfen für die Bearbeitung von Strafzetteln nicht ausnahmslos eine pauschale Gebühr (hier: 40 Euro) verlangen. Laut vzbv hat das LG Frankfurt a.M. eine entsprechende Klausel, die die Autovermietung Hertz bei der Online-Buchung von Mietwagen in Barcelona verwendete, für unwirksam erklärt.
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