Eine Muslimin darf beim Autofahren keinen Niqab tragen – es sei denn, ihr ist das ausnahmsweise genehmigt worden. Der VGH Kassel verweist auf das für Kraftfahrzeugführer geltende Verhüllungsverbot.
Weil sie mit einem Gesichtsschleier bei einem Verkehrsverstoß nicht zweifelsfrei zu identifizieren sei, darf eine Muslima ihren Niqab nicht am Steuer tragen. Eine Ausnahmegenehmigung sei ihr zu Recht verweigert worden, hat das VG Berlin entschieden. Bei der Argumentation hält es sich ans OVG.
Mehr lesenMuslimische Frauen, die einen Gesichtsschleier auch beim Führen eines Kfz tragen wollen, können eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer beantragen. Einen Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung haben sie nicht – wohl aber auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, sagt das OVG Münster.
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