Freitag, 10.2.2023
Ausweisungsschutz aus dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei

Türkische Arbeitnehmer, die nach Ansicht der nationalen Behörden eine gegenwärtige schwere Gefahr für die Gesellschaft darstellen, können sich weiterhin auf das Assoziationsabkommen mit der Türkei berufen, um sich gegen "neue Beschränkungen" ihres Aufenthaltsrechts zu wehren. Eine solche Beschränkung kann jedoch im Einzelfall aus Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt sein, so der Europäische Gerichtshof.

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