Donnerstag, 19.1.2023
Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen

Der Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen setzt voraus, dass diese Verdrängungswirkungen entfalten können. Wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat, müsse die Wettbewerbsbehörde dabei die tatsächliche Eignung zur Verdrängung auch unter Berücksichtigung der Beweise prüfen, die von dem Unternehmen in beherrschender Stellung vorgelegt worden seien.

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