Donnerstag, 11.4.2024
Nur Finanzamt darf bei beschränkt Steuerpflichtigen Außenprüfung anordnen

Bei ausländischen Künstlern und anderen beschränkt Steuerpflichtigen wird die Einkommensteuer im Steuerabzugsverfahren vom Bundeszentralamt für Steuern erhoben. Dieses darf aber keine Außenprüfung anordnen, dafür ist laut BFH das örtliche Finanzamt zuständig.

Mehr lesen