Mittwoch, 9.12.2020
Kein Ausfuhr-Stopp für Kernbrennstoffe zu Atomkraftwerk Doel

Die Klage einer natürlichen Person gegen die genehmigte Ausfuhr von 52 unbestrahlten Uranoxid-Brennelementen zum Atomkraftwerk im belgischen Doel entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden und damit der Beschwerde eines in Deutschland ansässigen Exportunternehmens stattgegeben. Wäre der Klage aufschiebende Wirkung beizumessen gewesen, hätte das Unternehmen die Kernbrennstoffe zunächst nicht nach Belgien ausführen dürfen.

Mehr lesen