Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln an die Vorinstanz zurückverwiesen, um die Rolle eines von der Polizei eingesetzten Verdeckten Ermittlers besser beurteilen zu können. In Betracht komme eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation. Der Verdeckte Ermittler hatte bei den angeklagten Kleindealern nach größeren Mengen an Cannabis und Kokain nachgefragt, die diese schlussendlich auch beschafften.
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