Mittwoch, 23.10.2024
Außertariflich Beschäftigter: Geringfügig höheres Entgelt kann genügen

Das BAG hat einem außertariflich Angestellten, dessen Vergütung nicht einmal zwei Euro über dem höchsten Tarifentgelt liegt, einen Anspruch auf ein höheres Entgelt abgesprochen: Es fehle eine tarifliche Abstandsklausel, die einen bestimmten prozentualen Abstand festlegt.

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