E-Mails mit Steuerbezug müssen Außenprüfern des Finanzamts als "Handels- und Geschäftsbriefe" vorgelegt werden, nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz. Das hat der BFH entschieden.
Mehr lesenBei ausländischen Künstlern und anderen beschränkt Steuerpflichtigen wird die Einkommensteuer im Steuerabzugsverfahren vom Bundeszentralamt für Steuern erhoben. Dieses darf aber keine Außenprüfung anordnen, dafür ist laut BFH das örtliche Finanzamt zuständig.
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