In der Hoffnung auf eine bessere Behandlung ihres gestreuten Brustkrebses ließ sich eine Armenierin nach Deutschland schleusen. Die für die Behandlung notwendigen Sozialleistungen wurden nun gekürzt: Der Kampf um ihr Leben ist kein Argument.
Mehr lesenWeigert sich ein Mitgliedstaat, Asylbewerber aufzunehmen, für die er zuständig ist, kann das letztlich zur Folge haben, dass der ersuchende Mitgliedstaat den Asylantrag prüfen muss. Der EuGH sah nur so einen effektiven Zugang zum Asylsystem gewährleistet.
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