Dienstag, 25.2.2025
Hausverkauf: Veränderungen an der Statik dürfen nicht unerwähnt bleiben

Wer ein Wohnhaus verkauft, muss Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, wenn in die Statik der Immobilie eingegriffen wurde – selbst dann, wenn er die Veränderungen für nicht relevant hält. Ansonsten riskiert er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.

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