Der VGH München hat eine Regelung, die vorsah, dass Grundschullehrerinnen und -lehrer eine Wochenstunde zusätzlich leisten müssen, um diese später wieder abzugelten, für rechtswidrig erklärt. Die Regelung verstoße unter anderem gegen den Gleichheitssatz.
Mehr lesenEin im Wechselschichtdienst tätiger Polizeibeamter aus dem Kreis Lippe, der sich als Ratsherr ehrenamtlich engagiert, hat keinen Anspruch auf die hälftige Anrechnung der Zeiten der Mandatsausübung auf seine Arbeitszeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Gemeindeordnung des Landes, auf die sich der Kläger beruft, gewähre eine Anrechnung nur Mandatsträgern mit flexibler Arbeitszeit und keinen im Schicht- bzw. Wechselschichtdienst.
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