Mittwoch, 10.4.2024
Traubenvollernter: Keine Haftung aus Betriebsgefahr für kontaminierte Trauben

Der BGH hat sich in einem fast identischen Fall wie im vergangenen Jahr erneut mit einem Traubenvollernter befasst und bekräftigt, dass keine Haftung aus Betriebsgefahr in Betracht kommt, wenn die Trauben bei der Weinlese wegen eines Lecks an der Erntemaschine kontaminiert werden. 

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