Bei inländischen B2B-Umsätzen sollen E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht werden. Das sieht eine umsatzsteuerrechtliche Änderung im geplanten Wachstumschancengesetz vor. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lehnt dies ab und fordert für Anwältinnen und Anwälte eine optionale E-Rechnungserstellung.
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