Mittwoch, 28.6.2023
DAV für Ermöglichung der Niederlassung kosovarischer Anwälte in Deutschland

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürwortet eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem Kosovo in die Durchführungsverordnung zu § 206 Abs. 2 Satz 2 BRAO. 2018 sah er das noch anders. Inzwischen könne aber davon ausgegangen werden, dass die Stellung des kosovarischen Advokats der des deutschen Rechtsanwalts im Sinn der Regelung entspreche, so der DAV in einer Stellungnahme auf Anfrage des Bundesjustizministeriums.

Mehr lesen