Donnerstag, 16.12.2021
Dreijährige haben Anspruch auf sechs Stunden Kindergarten täglich

Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung von montags bis freitags im Umfang von jeweils sechs Stunden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg in einem Eilverfahren unter Hinweis darauf entschieden, dass nur so der Zweck erreicht werden könne, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung zu erleichtern.

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