Ein Mann stirbt nach einem Sturz an einer Hirnblutung. Die Unfallversicherung kürzt die Todesfallleistung: Schließlich habe der Blutverdünner, den der Versicherte wegen einer Gerinnungsstörung einnehmen musste, die Folgen des Sturzes verschlimmert. Der BGH hat keine Einwände.
Mehr lesenAusreisepflichtige Asylsuchende bekommen vom Staat nur noch das Nötigste. Für das LSG Bayern muss für eine solche Anspruchseinschränkung ein Pflichtverstoß vorliegen. Dem scheint das BSG nun eine Absage erteilt zu haben – es legt dem EuGH vor.
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