Freitag, 20.9.2024
Bundeswahlordnung: Kandidaten müssen Wohnanschrift nicht mehr angeben

Wer für den Bundestag kandidiert, muss dafür ab sofort nicht mehr seine genaue private Adresse preisgeben, es reicht die Angabe des Wohnortes. Diese Änderung der Bundeswahlordnung soll das Risiko minimieren, Opfer von Gewalttaten oder politisch motiviertem Stalking zu werden.

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