Bun­des­wahl­ord­nung: Kan­di­da­ten müs­sen Wohn­an­schrift nicht mehr an­ge­ben

Wer für den Bun­des­tag kan­di­diert, muss dafür ab so­fort nicht mehr seine ge­naue pri­va­te Adres­se preis­ge­ben, es reicht die An­ga­be des Wohn­or­tes. Diese Än­de­rung der Bun­des­wahl­ord­nung soll das Ri­si­ko mi­ni­mie­ren, Opfer von Ge­walt­ta­ten oder po­li­tisch mo­ti­vier­tem Stal­king zu wer­den.

Weist ein Be­wer­ber ge­gen­über dem Kreis­wahl­lei­ter nach, dass für ihn im Mel­de­re­gis­ter eine Aus­kunfts­sper­re ein­ge­tra­gen ist, ist es zudem mög­lich, statt des Wohn­or­tes eine Adres­se an­zu­ge­ben, wo er er­reich­bar ist. Die An­ga­be eines Post­fachs ge­nügt aber wei­ter­hin nicht für eine Kan­di­da­tur.

Zudem heißt es in der ma­ß­geb­li­chen Ver­ord­nung zur Än­de­rung der Bun­des­wahl­ord­nung, die den Frak­tio­nen in die­ser Woche zur Kennt­nis ge­ge­ben wurde, dass statt des Ge­burts­da­tums künf­tig je­weils nur das Ge­burts­jahr an­zu­ge­ben ist.

Für mehr Schutz: Än­de­rung am Bun­des­mel­de­ge­setz folgt

Dass Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten bis­lang laut Wahl­ord­nung ver­pflich­tet waren, ihre Pri­vat­adres­se of­fen­zu­le­gen, sei nicht nur eine un­nö­ti­ge Hürde ge­we­sen, son­dern habe für die Be­wer­ber auch ein er­heb­li­ches Si­cher­heits­ri­si­ko be­deu­tet, sagte die Grü­nen-In­nen­po­li­ti­ke­rin Mis­bah Khan. Die Än­de­run­gen seien daher ein be­deu­ten­der Fort­schritt, vor allem an­ge­sichts des deut­li­chen An­stiegs rechts­ex­tre­mer Straf­ta­ten.

Es müsse aber noch mehr getan wer­den, um auch Kom­mu­nal­po­li­ti­ke­rin­nen, Eh­ren­amt­li­che, freie Jour­na­lis­ten und viele mehr bes­ser vor An­grif­fen zu schüt­zen. Ein wich­ti­ger Schritt sei hier die ge­plan­te Än­de­rung des Bun­des­mel­de­ge­set­zes, die erste Le­sung im Bun­des­tag hier­für stehe in der kom­men­den Woche an. Der Ge­setz­ent­wurf sehe unter an­de­rem eine Ver­län­ge­rung der Aus­kunfts­sper­re von zwei auf vier Jahre vor. Eine sol­che Sper­re kann be­an­tra­gen, wer durch be­ruf­li­ches oder eh­ren­amt­li­ches En­ga­ge­ment in den Fokus von Kri­mi­nel­len oder Ex­tre­mis­ten ge­ra­ten ist. Au­ßer­dem sol­len die Hür­den für eine Ab­fra­ge im Mel­de­re­gis­ter stei­gen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 20. September 2024 (dpa).

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