Ein Sohn schlägt seinem Vater in der gemeinsamen Wohnung eine Vase auf den Kopf – kann dies ein Arbeitsunfall sein? Ja, sagt das LSG Sachsen-Anhalt. Nämlich, wenn der Vater als ehrenamtlicher Betreuer für seinen Sohn bestellt ist und der Angriff sich im Rahmen der Betreuertätigkeit ereignete.
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