Montag, 31.3.2025
Überschuldung nicht bemerkt: Erbe kann Erbschaftsannahme anfechten

Wer eine Erbschaft angenommen hat, ohne zu wissen, dass der Nachlass überschuldet ist, kann die Annahme wegen Irrtums anfechten. Laut LG Frankenthal muss der Erbe oder die Erbin dafür eine wesentliche Forderung gegen den Nachlass irrtümlich übersehen haben.

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