2017 bot eine Firma Aktionären des deutschen Pharmaunternehmens Stada öffentlich an, deren Aktien zu kaufen. Zwei Aktionäre, die das Angebot damals annahmen, bekommen nun einen Nachschlag. Hintergrund sind spätere nicht-öffentliche Verhandlungen mit einem anderen Aktionär, die zu einem höheren Übernahmepreis führten.
Mehr lesenDas BVerwG hat entschieden, dass der verfolgungsbedingte Verlust von Aktienanteilen in der NS-Zeit Wiedergutmachungsansprüche begründen kann, wenn der Sitz der Gesellschaft erst nach Ablauf der Anmeldefristen nach Berlin-West oder Westdeutschland verlegt wurde.
Mehr lesen