Kirchliche Ermittlungen begründen keinen privilegierten Zugang zu Strafakten: Der BGH stellt klar, dass Religionsgemeinschaften weder Justizbehörden noch öffentliche Stellen im Sinne der Strafprozessordnung sind. Auch eine Akteneinsicht zu Forschungszwecken scheide aus.
Mehr lesenDie Katholische Kirche kann keine Akteneinsicht in ein Strafverfahren
gegen einen Priester verlangen, wenn dieses bereits wegen fehlenden
Tatverdachts eingestellt worden ist. Das hat das BayObLG entschieden. Die Strafverfolgungsbehörde hatte
dem Wunsch des Bistums Regensburg zuvor stattgegeben.
