Ein Verein, der sich gegen Abtreibung engagiert, darf sich weiter gegenüber einer gynäkologischen Praxis zusammenfinden, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Da der Verein lediglich gegen Abtreibung betet, sieht das VG Aachen die schwangeren Frauen keinem "Spießrutenlauf" ausgesetzt.
Mehr lesenDie Stadt Regensburg erteilte Abtreibungsgegnern die Auflage, bei Kundgebungen vor einem Ärztezentrum 100 Meter Abstand zu wahren. Zu Unrecht, entschied der VGH München. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibe um Beratungsstellen keine Bannmeile vor.
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