Das BVerfG hat die Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 zu großen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung betrifft aber nicht nur die Hauptstadt, sie setzt neue Maßstäbe für die Länder und auch den Bund.
Mehr lesenDas BAG hat einem außertariflich Angestellten, dessen Vergütung nicht einmal zwei Euro über dem höchsten Tarifentgelt liegt, einen Anspruch auf ein höheres Entgelt abgesprochen: Es fehle eine tarifliche Abstandsklausel, die einen bestimmten prozentualen Abstand festlegt.
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