Donnerstag, 20.10.2022
Unbegleitete Probefahrten bergen Gefahr des Eigentumsverlusts

Wer einem Kaufinteressenten einen Pkw für eine unbegleitete Probefahrt überlässt, riskiert im schlimmsten Fall, dass der vermeintliche Interessent das Fahrzeug einer anderen Person wirksam verkauft und übereignet. Hierauf weist das Oberlandesgericht Celle hin. Eine Ortungsmöglichkeit des Fahrzeugs durch SIM-Karten sei nicht ausreichend, um ein den gutgläubigen Eigentumserwerb eines Dritten verhinderndes Abhandenkommen des Kfz zu begründen, stellt das Gericht außerdem klar.

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