Mittwoch, 24.5.2023
Land muss Berichte zu 89. Justizministerkonferenz nicht herausgeben

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zu Recht die Herausgabe zweier Berichte aus seinen Akten zur 89. Justizministerkonferenz im November 2018 verweigert. Dies hat gestern das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster entschieden. Es kippte damit eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz. Zur Begründung verwies das OVG auf die fehlende Zustimmung anderer Bundesländer, die an den Berichten mitgewirkt hatten. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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