Der EuGH erleichtert Sanktionen gegen Unternehmen bei Geldwäscheverstößen. Behörden müssen keine einzelne schuldige Person mehr benennen. Entscheidend ist das Organisationsversagen – nicht die Nennung einer bestimmten Person im Urteil, wie Oliver Werner weiß.
Mehr lesenMehrere Klimaschützer wollten ein Verkaufsverbot für fossile Brennstoffe in Österreich erzwingen. Der EGMR sah jedoch weder einen Anspruch auf eine konkrete Maßnahme noch eine persönliche Betroffenheit – die Klage sei deswegen bereits unzulässig.
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