LG Stuttgart: Verantwortliche einer Bordellkette zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Nach 11-monatiger Hauptverhandlung hat das Landgericht Stuttgart im sogenannten "Paradise-Prozess“ den 65-jährigen Bordellbetreiber und seinen 52-jähirgen "Marketingleiter“ zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Kammervorsitzende machte deutlich, dass er sich von dem Urteil eine Signalwirkung verspricht: Verantwortliche eines Bordells seien strafrechtlich zu belangen, wenn mit ihrer Billigung Menschenhändler und Zuhälter Frauen in das Bordell schicken, die dort der Prostitution nachgehen. Dies gelte unabhängig von der Kenntnis der konkreten Drangsalierungen, unter denen die jungen Frauen zu leiden hatten. Ein sauberes Bordell in dieser Größe sei kaum vorstellbar, so das Gericht. (Urteil vom 26.02.2019, Az.: 7 KLs 200 Js 115430/13, nicht rechtskräftig).

Frauen zu Prostitution gezwungen

Wegen Beihilfe zur Zuhälterei und zum (schweren) Menschenhandel sowie wegen Betrugsdelikten wurde der Betreiber zu einer Gesamtfreiheitstrafe von fünf Jahren verurteilt, der Marketingleiter – unter Einziehung einer weiteren Strafe – zu drei Jahren und drei Monaten. Ein dritter, 71-jähriger Angeklagter bekam wegen Beihilfe zum Betrug eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme stellte die Strafkammer fest, dass die beiden Verantwortlichen der "Paradise-Bordelle“ in Leinfelden-Echterdingen und Saarbrücken es ermöglicht haben, dass dort von März 2008 bis Dezember 2014 mindestens 17 den Gewalttätigkeiten von Menschenhändlern und Zuhältern ausgelieferte junge Frauen zeitweise der Prostitution ohne wesentlichen eigenen Verdienst nachgehen mussten.

Auch Investoren und Darlehensgeber betrogen

Überdies wurde der als "Bordellkönig“ bekannte geständige Angeklagte dafür verurteilt, dass er von 2012 bis 2014 in betrügerischer Weise vermögende Investoren und Darlehensgeber, die im Prostitutionsgewerbe hohe Profite erzielen wollten, um etwa 2,5 Millionen Euro geschädigt hat. In einem dieser Fälle haben die weiteren Angeklagten durch Verwendung geschönter Zahlenwerke hierzu Hilfe geleistet.

Einziehung von Wertersatz angeordnet

Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht gegen den ehemaligen Chef der Bordellkette zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro an. Zu Gunsten des Hauptangeklagten wertete die Kammer die in beträchtlicher Höhe erfolgte Schadenswiedergutmachung.

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2019.