LG Stuttgart stellt Verfahren gegen Schlecker in einigen Punkten vorläufig ein

Das Landgericht Stuttgart hat das Verfahren gegen Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker und seine mitangeklagten Kinder in einigen Punkten vorläufig eingestellt. Betroffen sind eine Reihe von Anklagepunkten, bei denen die Annahme der frühen Kenntnis der Insolvenz und damit des vorsätzlichen Bankrotts nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 23.10.2017 hervor (Az.: 11 KLs 152 Js 53670/12).

Schlecker wird vorsätzlicher Bankrott vorgeworfen

Schlecker ging im Januar 2012 insolvent, zehntausende Mitarbeiter verloren ihre Jobs. Anton Schlecker steht seit März unter anderem wegen vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht. Die Vorwürfe erstrecken sich auf eine Vielzahl von Klagepunkten, die teilweise nur bestimmte Zeitabschnitte umfassen. Knackpunkt in dem Prozess ist die Frage, wann dem Konzern die Insolvenz drohte - ab dann hätte der heute 72-Jährige keinen Cent mehr aus der Firma ziehen dürfen.

Zeitpunkt der Absehbarkeit der Insolvenz später als anfangs angenommen

In ihrer Anklageschrift ging die Staatsanwaltschaft vom 31.12.2009 als Zeitpunkt aus, an dem eine Insolvenz von Schlecker absehbar war. Auf dieser Basis hatte sie eine Schadenssumme von mehr als 25 Millionen Euro errechnet. Inzwischen tendiert sie eher zu einem Zeitpunkt Ende 2010, der Vorsitzende Richter zum 28.01.2011. Dadurch reduziert sich der Umfang der Anklage. Wie sich das auf die zugrunde gelegte Schadenssumme auswirkt, blieb zunächst unklar.

Prozess in Endphase

Mit den verbleibenden Anklagepunkten geht das Verfahren weiter - und allmählich in die Endphase. Am nächsten Prozesstag am 13.11.2017 könnte - je nachdem, wie viele Anträge es noch gibt - die Beweisaufnahme geschlossen werden und die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten, hieß es. Auch bei Schleckers mitangeklagten Kindern wurden einige Anklagepunkte gestrichen.

Redaktion beck-aktuell, 23. Oktober 2017 (dpa).