Sachverhalt
Dem Täter wurden schwerer sexueller Missbrauch in drei Fällen und sexuelle Belästigung und Verbreitung von pornografischem Material vorgeworfen. Der Richter kritisierte, dass der Beschuldigte "seine Stellung als Busfahrer ausgenutzt hat, um in Kontakt mit Kindern zu kommen". Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann sechs Jungen und ein Mädchen zwischen 12 und 18 Jahren zu sexuellen Handlungen verleitete.
Geständnis als Strafmilderungsgrund
Strafmildernd wirkte sich dem Richter zufolge aus, dass der 26-Jährige ein Geständnis abgelegt und damit den Kindern eine detailreiche Schilderung der Vorfälle erspart hatte. Ohne dieses Geständnis hätte die Haftstrafe bis zu acht Jahre betragen. "Den Beruf Busfahrer können Sie sich für alle Zeiten abschminken", sagte der Richter. Dies gelte im übrigen für jeden Beruf mit Kindern.
Psychiatrisches Gutachten beurteilt Angeklagten als voll schuldfähig
Die Staatsanwältin hatte eine um drei Monate längere Haftstrafe gefordert. Sie berief sich unter anderem auf ein psychiatrisches Gutachten, dass dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestierte - auch weil er keine pädophilen Neigungen habe. Sein Mandant sei in sexueller Hinsicht "offen in alle Richtungen", bestätigte der Pflichtverteidiger. Für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren hätten aus seiner Sicht die eigene Missbrauchserfahrung des Täters sowie zerrüttete Familienverhältnisse gesprochen. Der Busfahrer selbst bedauerte die Taten. "Es tut mir von Herzen leid, was ich gemacht habe", wiederholte er mehrmals. Um sein "Leben wieder in den Griff zu bekommen", wolle er eine Therapie machen.