LG Köln verurteilt Geldautomatensprenger zu Gefängnisstrafen

Das Landgericht Köln hat zwei Männer wegen der Sprengung mehrerer Geldautomaten in Nordrhein-Westfalen zu Gefängnisstrafen von jeweils fünfeinhalb Jahren verurteilt. Laut Urteil erbeuteten sie mit ihren Taten insgesamt 470.000 Euro. Zudem verursachten die 22 und 30 Jahre alten Täter erheblichen Sachschaden.

Obdachlosen aus dem Bankautomatenraum getragen

"Das war eine überaus professionelle Vorgehensweise", attestierte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am 08.08.2017. Der Ablauf sei in Grundzügen immer gleich gewesen: Nachts füllten die Täter die Geldautomaten mit einem Gasgemisch, dann sprengten sie sie per Fernzündung in die Luft. Anschließend flohen die Männer mit einem getunten Audi. Bei einer Tat in Düren trugen sie einen Obdachlosen aus dem Bankautomatenraum, der sich dort schlafen gelegt hatte, bevor sie die Explosion auslösten.

Verurteilung wegen Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und schweren Raubes

Verurteilt wurden der 22- und der 30-Jährige wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und schweren Raubes. Die Taten hatten sie eingeräumt. Der Anklagevorwurf, als Mitglieder einer Bande gehandelt zu haben, konnte hingegen nicht nachgewiesen werden. Immer wieder jagen Kriminelle Geldautomaten in die Luft und türmen mit dem erbeuteten Geld – Nordrhein-Westfalen ist ein Schwerpunkt. In diesem Jahr gab es bereits mehrere Dutzend Fälle.

Redaktion beck-aktuell, 9. August 2017 (dpa).