LG Köln: Hausangestellte müssen Millionärs-Sohn nach Verteilung des Erbes Schadensersatz leisten

Ein bei einem mehrfachen Millionär angestelltes Pärchen muss dem Erben des Mannes Schadensersatz leisten. Die beiden Beklagten hatten sich nach Auffassung des Landgerichts Köln nach dem Tod ihres Arbeitgebers Wertgegenstände im sechsstelligen Bereich zugeeignet. Ersetzt werden müssen nach dem Urteil auch die dem Alleinerben entstandenen Detekteikosten. In dem Verfahren ging es unter anderem um Fahrzeuge, Uhren und eine Einbauküche (Urteil vom 17.10.2018, Az.: 4 O 313/13).

Kläger beauftragte Privat-Detektei

Der Kläger stellte nach dem Tod des Vaters fest, dass bereits am Folgetag der Maybach und der Mercedes CLS auf die Haushälterin und der Audi R8 quattro sowie der Rolls-Royce "Ghost" auf den Fahrer des Vaters umgemeldet waren. Außerdem waren Abhebungen und Belastungen auf dem Konto des Vaters im Umfang von rund 55.000 Euro erfolgt, zudem Uhren im Wert von 181.000 Euro sowie die Einbauküche in der Personalwohnung verschwunden. Der Kläger beauftragte eine Privat-Detektei mit der Beobachtung der beiden Angestellten und dem Auffinden der verschwundenen Gegenstände. Hierfür verauslagte er rund 20.000 Euro. Während der Maybach verschwunden blieb, konnten der Mercedes CLS und der Audi R8, der mittlerweile mit einer Matt-Folie beklebt worden war, bei den Beklagten sichergestellt werden. Den Rolls-Royce hatte der angestellte Fahrer bereits verkauft. Dieser wurde beim Käufer sichergestellt. Die Einbauküche aus der Personalwohnung war bei Ebay verkauft worden – unter Angabe der Handynummer der Haushälterin. Die Uhrensammlung konnte nicht aufgefunden werden.

Haushälterin behauptete Verlobung

Der Sohn erhob Klage beim LG Köln, um Schadens- und Wertersatz im Umfang von rund 500.000 Euro gegen die ehemaligen Angestellten geltend zu machen. Es handele sich bei diesen um ein Liebespaar, welches gemeinsame Sache gemacht habe. Dies bestritten die Beklagten. Vielmehr sei die Haushälterin mit dem Vater des Klägers liiert und sogar verlobt gewesen. Die Hochzeit sei schon geplant gewesen, allerdings auf ausdrücklichen Wunsch des Vaters vor dem Sohn geheim gehalten worden. Der Vater habe ihnen die Gegenstände geschenkt beziehungsweise als Dank für treue Dienste überlassen.

Gericht: Vorgegebene Schenkungen nur Schutzbehauptungen

Dieser Version folgte das LG jedoch nicht. Hiergegen spreche vor allem, dass Polizeibeamten anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung der Haushälterin den Fahrer halbbekleidet in deren Bett antrafen. Zudem lasse das Klingelschild mit beiden Nachnamen auf eine gemeinsame Wohnung schließen. Auch handele es sich bei den vorgegebenen Schenkungen um Schutzbehauptungen, da es sich um erhebliche Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich handele, die nicht ohne weiteres verschenkt werden. Die Richter verurteilten daher die Beklagten gemeinsam zum Ersatz von Schäden am Audi R8, der verschwundenen Uhrensammlung und der Detekteikosten. Die Haushälterin wurde zudem zum Ersatz für den verschwundenen Maybach, der veräußerten Einbauküche sowie der Kontobelastungen, der Fahrer zum Ersatz des zwischenzeitlichen Wertverlusts des Rolls-Royce verurteilt.

LG Köln, Urteil vom 17.10.2018 - 4 O 313/13

Redaktion beck-aktuell, 31. Oktober 2018.