LG Köln sieht Verwechslungsgefahr bei Tina-Turner-Plakat

Nach Ansicht des Landgerichts Köln hat die Klage der Sängerin Tina Turner gegen das Plakat für die Show "Simply The Best - Die Tina Turner Story", an der sie selbst nicht beteiligt ist, Aussicht auf Erfolg. Es bestehe Verwechslungsgefahr. Denn man könnte denken: "Da spielt Tina Turner mit." Eine Entscheidung traf das LG am 30.10.2019 aber noch nicht, sondern regte eine gütliche Einigung an (Az.: 28 O 193/19).

Ausdrücklicher Hinweis auf Plakat erforderlich

Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva sagte, es fehle auf dem Plakat ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die echte Tina Turner nicht zu sehen sei. Daher bestehe Verwechslungsgefahr. Der Richter empfahl dem Tourveranstalter Cofo Entertainment aus Passau, einen entsprechenden unmissverständlichen Hinweis auf dem Plakat hinzuzufügen. Im Gegenzug soll Tina Turner dann auf weitere Forderungen verzichten. Beide Seiten bekamen vom Gericht vier Wochen Zeit, um in diesem Sinne eine gütliche Einigung zu erzielen. Andernfalls verkündet das Gericht am 22.01.2020 eine Entscheidung.

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2019 (dpa).