LG Hechingen: Verwalter einer Kinderporno-Plattform muss ins Gefängnis

Der Verwalter eines Kinderporno-Forums im sogenannten Darknet ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Hechingen (Baden-Württemberg) sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige sich unter anderem wegen der bandenmäßigen Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht hat (Az.: 1 KLs 14 Js 2125/18).

Vorwurf: Verabredung zum Missbrauch von Kindern

Demnach war der Mann einer von rund einem Dutzend Verwaltern der Pädophilen-Plattform. Unter dem Decknamen "Commander" verschickte er Bilder und Videos – laut Staatsanwalt "teilweise härteste Kinderpornografie". Dort soll auch der Missbrauch von Kindern verabredet worden sein. Der Verteidiger verlas zum Prozessauftakt eine Erklärung, wonach der Angeklagte alle Taten einräume und bereue. Sein Mandant habe in der Haft erkannt, "welche abscheulichen Taten an den Kindern verübt wurden", sagte der Anwalt.

Administrator der Pädophilen-Plattform

Über 8.000 kinder- und jugendpornografische Dateien fanden Ermittler auf den Festplatten des Angeklagten, die er erhalten und weiterverschickt hatte. Auf der Plattform für Pädophile – nach Angaben der Ermittler eine der wenigen nicht nur englisch-, sondern auch deutschsprachigen – war er schnell zum Administrator aufgestiegen.

Plattform mittlerweile geschlossen

Der Grund: Er konnte perfekt auf Englisch moderieren, sagte ein Polizist im Zeugenstand. Zeitweise seien bis zu 900 Nutzer aus aller Welt gleichzeitig online gewesen. Der Betrieb war nach Angaben eines weiteren Ermittlers nur durch die Administratoren möglich. Inzwischen ist auch der technische Administrator in Frankfurt am Main festgenommen worden, damit ist die Plattform geschlossen.

Durch Kontakt zu verdeckter Ermittlerin gefasst

Der 50-Jährige hatte nach der Festnahme mit den Ermittlern kooperiert. Gefasst wurde er, weil er sich auf der Plattform vermutlich in eine von der Polizei in Niedersachsen eingesetzte verdeckte Ermittlerin verliebte. Nach monatelangem Kontakt in Chats und persönlichen Nachrichten schickte sie ihm eine Handynummer, die er von einem Telefon aus anrief, das auf ihn angemeldet war. Einige Wochen später nahm ihn ein Sondereinsatzkommando fest.

Angeklagter hat selbst kein Kind missbraucht

Der Angeklagte, Vater einer elfjährigen Tochter und eines zehnjährigen Sohnes, ist nach Kenntnis der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft und hat selbst keinen Missbrauch begangen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre, die Verteidigung zwei Jahre und neun Monate Haft für ihn gefordert.

Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2018 (dpa).