Rechtsextremist Liebich erneut zu Freiheitsstrafe verurteilt

Der Rechtsextremist Sven Liebich ist vom LG Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Damit bestätigte die Kammer ein Urteil des AG. Dort war der gebürtige Merseburger im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede verurteilt worden.

Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft in dem Berufungsverfahren zwei Jahre Haft für Liebich gefordert. Die Verteidigung sprach sich hingegen für einen Freispruch des Angeklagten aus. Noch bevor die Richterin das Urteil gegen Liebich begründete, hatte er den Verhandlungssaal des Landgerichts verlassen. "An dem Urteil des Amtsgerichts war nichts auszusetzen", sagte die Vorsitzende Richterin. Die verhängte Freiheitsstrafe setzt sich aus mehreren Einzelstrafen zusammen.

Für das Gericht sei es nicht möglich gewesen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, ergänzte die Richterin in ihrer Begründung. In Liebichs Fall sei zu berücksichtigen, dass er bereits einschlägig wegen Volksverhetzung vorbestraft ist. Das damals zur Bewährung ausgesetzte Urteil "hätte der Angeklagte zum Anlass nehmen müssen, weitere Straftaten abzuwenden, wenn er nicht in Haft will", sagte die Richterin. Oft finde ein Umdenken bei Angeklagten erst statt, wenn eine Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. "Leider ist das so." Das jetzt ergangene Urteil des LG ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Gefängnisstrafe möglich

Gegen Liebich läuft derzeit auch am LG in Leipzig ein Berufungsverfahren, bei dem eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum steht. Termine dafür wurden jedoch nach Angaben des Gerichts zunächst aufgehoben. Dies könne auch in Zusammenhang mit dem Verfahren in Halle stehen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Möglich sei, dass die Berufung aufgehoben wird, sollte Liebich in Halle verurteilt werden.

In einem Verfahren vor dem AG Leipzig war Liebich mit drei weiteren Menschen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, weil er auf einer Corona-Demonstration im November 2020 einen Fotografen attackiert haben soll. Die Mitangeklagten – zwei Männer und eine Frau – erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten, teils inklusive anderer Strafen. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Liebich und auch die übrigen Beschuldigten hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt.

LG Halle

Redaktion beck-aktuell, ew, 2. August 2024 (dpa).