Der Angriff ist aus dem Nichts gekommen: Vor knapp zehn Monaten sind zwei ukrainische Nachwuchsbasketballer in Oberhausen erstochen worden. Nun wurden die vier Angeklagten in dem Fall wegen gemeinschaftlichen Mordes zu achteinhalb bis zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.
Es war der 10. Februar dieses Jahres, als die 17 und 18 Jahre alten Jugendspieler am Busbahnhof Oberhausen ankamen, auf dem Rückweg nach Düsseldorf. Als sie den Bus verlassen hatten, wurden sie umzingelt, geschlagen und zu Boden gerissen. Einer der Angreifer stach zu. Auch er war jung - 15 Jahre alt. Die Messerstiche trafen die Opfer in den Bauch und in den Rücken. Einer starb noch am selben Tag im Krankenhaus, der andere erlag zehn Tage später einem septischen Multiorganversagen.
Die Hintergründe der Tat sind unklar. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass die Sportler angegriffen wurden, weil sie aus der Ukraine kamen. Dieses Motiv bestätigte sich laut Urteil aber nicht. Zwei der Angeklagten haben syrische Pässe, einer ist Deutscher und der vierte hat die deutsche und griechische Staatsangehörigkeit.
Angeklagte "suchten Stress"
Nach Angaben von Gerichtssprecher Mathias Küsters haben die zur Tatzeit 14 bis 16 Jahre alten Angeklagten "Stress gesucht". Sie hätten sich kurz vor der Tat verabredet, "Ärger zu provozieren". Täter und Opfer hätten im selben Bus gesessen. Einen Anlass hätten die Basketballer ihnen nicht gegeben.
Viel wurde über die Angeklagten nicht bekannt. Der Prozess fand wegen ihres jugendlichen Alters komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der zur Tatzeit 15-Jährige soll den Messerangriff gestanden haben. Andere sollen Schläge zugegeben haben.
Die Eltern eines der Opfer verfolgten den Prozess fast komplett. Sie waren für die Verhandlungstage in Essen extra aus der Ukraine angereist, wo sie inzwischen wieder leben. Die Angeklagten hatten sich zwar bei ihnen entschuldigt. "Für die Eltern ist es allerdings schwer, damit umzugehen", sagte ihre Anwältin Alice Scaglione nach Prozessende. "Ihre Kinder werden nie wiederkommen."
In die Urteile flossen außerdem noch weitere Straftaten ein. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb bis zehn Jahre Jugendhaft beantragt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.