Streit um Preiserhöhung bei Amazon-Prime: Noch nicht ausgestanden

Eine Vertragsklausel, mit der sich Amazon Preiserhöhungen bei Prime auch ohne Zustimmung seiner Kundinnen und Kunden vorbehielt, ist unwirksam. Das hat das LG Düsseldorf auf die Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Ein Ende des Streits ist damit aber noch nicht in Sicht.

Die Verbraucherschützer wollen nun die Preiserhöhung, die der US-Konzern im September 2022 für deutsche Prime-Mitglieder vorgenommen hatte, mit einer Sammelklage kippen. Amazon müsse die damalige Preiserhöhung zurücknehmen und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlen, so die Verbraucherzentrale. Das Unternehmen wiederum prüft, ob es gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf Revision einlegt, wie eine Amazon-Sprecherin in München mitteilte.

"Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen", lautete der wesentliche Satz in Amazons Vertragsbedingungen. Zu den "objektiven Kriterien" sollten laut Klausel unter anderem die Inflation und Steuererhöhungen zählen. Diese Klausel hat das LG für ungültig erklärt. Doch die Verbraucherzentrale hatte eigentlich noch mehr erreichen wollen: Amazon hätte die Prime-Abonnentinnen und -Abonnenten in einer Informationsmail ausdrücklich um Zustimmung bitten sollen. Das Gericht wies die Klage insoweit jedoch ab.

Amazon: Jeder kann kündigen

Amazon wiederum sieht sich im Recht: "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", schrieb eine Unternehmenssprecherin. Kundinnen und Kunden hätten immer das Recht, jederzeit ihre Prime Mitgliedschaft zu kündigen, Amazon habe wiederholt klare Informationen dazu zur Verfügung gestellt. "Wir werden das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen." 

Es ist nicht das erste Massenverfahren einer Verbraucherzentrale gegen den US-Konzern: Seit vergangenem Jahr läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen, ebenfalls im Zusammenhang mit Prime: Dabei geht es um die Frage, ob das Unternehmen einen Aufpreis dafür verlangen darf, Prime Video ohne Werbung auszustrahlen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 16. Januar 2025 (dpa).