Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein‑Westfalen 125.000 Euro. Seit der Entscheidung des BGH in der Sache sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert sei, sagte er. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig und leide an schweren Depressionen sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Beate Hoffmann, wie es ihm gehe, antwortete er: "Sehr schlecht." Er hätte längst eine Reha beginnen sollen, doch der Prozess sei mehrfach verschoben worden. Zwei Arbeitgeber hätten ihm bereits gekündigt, berichtet er. Er fühle sich nicht mehr in der Lage, als Kraftfahrer zu arbeiten.
Ansprüche verjährt?
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen wurden später wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie hatten vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der Kinder gefragt. Hätten sie von Emilys Diabetes gewusst, hätten sie die akute Überzuckerung früher erkannt und einen Notarzt rufen können.
Im Zivilprozess argumentierte das Land, die Ansprüche seien verjährt. Zudem stellte es die Nähe des Vaters zu seiner Tochter in Frage, da Emily nach der Trennung der Eltern bei der Mutter lebte. Die Richter sahen dies jedoch anders: Die rechtliche Lage sei lange unklar gewesen, und an der engen Beziehung des Vaters zur Tochter bestünden keine Zweifel.
Vergleichsvorschlag 25.000 Euro
Das Gericht schlug einen Vergleich über 25.000 Euro vor. "Mehr können wir, ehrlich gesagt, nicht gut begründen", sagte Richterin Hoffmann. Die Schmerzensgeldsummen seien in Deutschland niedrig. Ein Vergleich könne zudem helfen, die Sache emotional abzuschließen.
Während das Land dem Vorschlag gegenüber offen erschien, lehnte der Vater ihn ab. "Die Leiden rechtfertigen ein deutlich höheres Schmerzensgeld", sagte sein Anwalt Manuel Reiger und brachte die Hälfte der geforderten Summe als Option ins Spiel.
Geld soll in Stiftung fließen
Der Vater betonte, er wolle das Geld nicht für sich, sondern für eine Stiftung verwenden, die er für diabeteskranke Kinder gegründet habe – als Denkmal für Emily.
Nun soll ein psychiatrisches Gutachten klären, wie stark der Vater unter dem Tod seiner Tochter leidet. Ein Psychiater wurde beauftragt.
Nach der Verhandlung zeigte sich der Vater kämpferisch. 25.000 Euro seien "völlig indiskutabel". Zudem sei es "sehr erniedrigend" gewesen, wie die Gegenseite argumentiert habe. "Wir machen auf jeden Fall weiter. Gerechtigkeit für meine Emily."


