Die 13-jährige Emily war im Juni 2019 auf einer Studienfahrt nach London gestorben. Laut Urteil des LG hatten die angeklagten Lehrerinnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler und Schülerinnen gefragt hatten. In Kenntnis der Erkrankungen hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod verhindern können.
Das LG hatte die Lehrerinnen im Februar 2024 zu Geldstrafen von 23.400 und 7.200 Euro (je 180 Tagessätze) verurteilt. Beide Angeklagten hatten dagegen Revision eingelegt. Der BGH stellte aber keine Rechtsfehler fest (Beschluss vom 18.12.2024 – 3 StR 292/24).