LG Bochum verurteilt zwei Männer nach Wurf eines E-Scooters auf Autobahn wegen Mordversuchs

Für den Wurf eines E-Scooters auf die Autobahn 40 in Bochum sind zwei junge Männer wegen Mordversuchs verurteilt worden. Die Richter am Bochumer Landgericht verhängten am 26.03.2020 dreieinhalb Jahre Haft beziehungsweise drei Jahre Jugendhaft. Die 18 und 22 Jahre alten Deutschen hatten den 25 Kilo schweren E-Scooter eines Mietanbieters im September 2019 vor einer Tunneleinfahrt über eine Absperrung gehievt und aus neun Metern Höhe auf die Fahrbahn geworfen. Mehrere Autos waren in der Folge in einen Unfall verwickelt worden, schwer verletzt wurde niemand. Es sei vor allem Riesenglück gewesen, dass nicht mehr passiert sei, so der Richter.

Teil der Haftstrafe in geschlossener Entziehungsanstalt

Die beiden angeklagten Freunde hatten sich am Tattag mit Kräuterlikör betrunken. Der 18-Jährige hatte später fast drei Promille Alkohol im Blut. Vor Gericht hatte er erklärt, dass er keinerlei Erinnerung an das Tatgeschehen habe. Der 22-Jährige hatte gesagt: "Der Kopf war einfach aus. Wir haben nicht nachgedacht." Wegen ihres massiven Alkoholmissbrauchs müssen die Angeklagten einen Teil der Haftstrafe in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen.

LG Bochum, Urteil vom 26.03.2020

Redaktion beck-aktuell, 27. März 2020 (dpa).