Bundesjustizministerium will geschlechtsverändernde Operationen bei Kindern verbieten

Operationen, die das Geschlecht von Kindern verändern, sollen in Deutschland verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium vorgelegt. Demnach sollen Eingriffe an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen nur noch dann zulässig sein, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist. Zumindest 14-Jährige sollen mit Genehmigung des Familiengerichts allerdings selbst entscheiden dürfen, ob sie operiert werden wollen. Das Gericht erteilt die Genehmigung, wenn Kind und Eltern einwilligen und die Entscheidung dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Nötige Reife für eigene Entscheidung abwarten

Kinder, die ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale geboren werden, würden in Deutschland häufig operiert, obwohl der Eingriff medizinisch nicht notwendig sei, heißt es in dem Entwurf. Oft wollten Eltern und Ärzte die Kinder damit vor sozialen Problemen schützen – aber niemand könne die geschlechtliche Entwicklung eines Kindes so früh vorhersehen. Der Entschluss solle aufgeschoben werden, bis das Kind "die nötige Reife für eine eigene Entscheidung" habe.

Zahl betroffener Babys nicht bekannt

Wie viele Kinder betroffen sein könnten, ist unklar, da Geburten von Babys mit uneindeutigem Geschlecht in Deutschland statistisch nicht erfasst werden. Das Bundesverfassungsgericht ging 2017 davon aus, dass etwa eins von 500 Neugeborenen betroffen ist, es gibt allerdings auch Studien, die eine deutlich geringere Häufigkeit ausweisen.

Redaktion beck-aktuell, 16. Januar 2020 (dpa).