Länder wollen Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten verbessern

Der Bundesrat unternimmt erneut einen Versuch, den Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten zu verbessern. Am 15.12.2017 beschloss die Länderkammer einen Gesetzentwurf, der Maßnahmen gegen unseriöse, offiziell als Wanderlager bezeichnete Verkaufsveranstaltungen vorsieht. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Personen an entsprechenden Angeboten teil.

Verbot für Medikamentenhandel und Finanzdienstleistungen vorgesehen

Handlungsbedarf sehen die Länder nach einer Mitteilung vom 15.12.2017 vor allem beim Handel mit Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln sowie beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen. Hier seien klare Verbote erforderlich. Derartige Geschäfte würden ein erhebliches Risiko und Schädigungspotenzial für die Verbraucherinnen und Verbraucher enthalten.

Anzeigepflicht soll erweitert werden

Darüber hinaus soll die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten erweitert werden und auch die Beförderung zum Veranstaltungsort erfassen. Gegenwärtig sei den Ordnungsbehörden regelmäßig nicht bekannt, wo die unseriöse Kaffeefahrt beginnt, so dass sie nicht zur rechten Zeit eingreifen und die Fahrt verhindern könnten. Für zu niedrig hält der Bundesrat außerdem die aktuell geltenden Bußgelder und schlägt deshalb eine deutliche Anhebung um das Zehnfache vor, die bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht und die Vertriebsverbote greifen soll.

Vorschlag ist nicht neu

Die Länderkammer hatte dem Bundestag bereits im November 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Da der Bundestag das Thema nicht aufgriff, unterfiel die Vorlage mit dem Ende der letzten Wahlperiode der Diskontinuität. Der nunmehr beschlossene Gesetzentwurf wird über die geschäftsführende Bundesregierung an den neuen Bundestag weitergeleitet.

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2017.