Kraft Heinz darf Marken von Mondelez zurückerwerben

The Kraft Heinz Company darf die an Mondelez International unter anderem für Deutschland erteilten Lizenzen für die Verwendung der Marken "Kraft" und "Bull's Eye" für Ketchup beziehungsweise Grillsaucen vorzeitig beenden und damit zusammenhängende weitere Vermögensgegenstände wie Domainrechte von Mondelez erwerben. Das Bundeskartellamt hat am 16.10.2017 eine entsprechende Freigabe erteilt.

Ausreichender Wettbewerbsdruck und genügend Ausweichalternativen

Zwar baue Kraft Heinz mit dem Rückerwerb der Marke "Kraft" seine führende Stellung im Bereich Ketchup beziehungsweise rote Soßen aus und erreiche über 30% Marktanteil, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Auf Kraft-Ketchup entfalle dabei aber nur ein kleiner Teil. Es bestehe hier nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes weiterhin ausreichend Wettbewerbsdruck durch andere bundesweit tätige Hersteller und nicht zuletzt auch Unternehmen mit eher regionalem Schwerpunkt, die dort teilweise beachtliche Marktanteile erzielten. Wie einige Auslistungen von Kraft Heinz-Produkten und ihre Ersetzung durch Ketchup anderer Anbieter in jüngster Zeit belegten, stünden dem Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere auch den Discountern, damit noch genügend Ausweichalternativen zur Verfügung.

Hintergrund: Aufspaltung der Kraft Foods in zwei getrennte Unternehmen

Die Unternehmen Kraft Heinz und Mondelez International gingen beide 2012 aus der Aufspaltung der Kraft Foods in zwei getrennte Unternehmen hervor. Das nordamerikanische Lebensmittel-Geschäft erhielt den Namen Kraft Foods, die Süßwaren- und Snacksparte den neuen Namen Mondelez. Dabei wurde vereinbart, dass Mondelez unter anderem für zehn Jahre die Lizenzrechte an Kraft-Ketchup für Deutschland und weitere Länder erhielt. Im Vorfeld der Fusion von Kraft und Heinz 2015 wurde mit Mondelez vereinbart, die Laufzeit der Lizenz für Kraft-Ketchup auf fünf Jahre bis zum 31.12.2017 zu verkürzen. Nunmehr sollen die Lizenzen für "Kraft"-Ketchup und "Bull´s Eye-Saucen" zum nächstmöglichen Zeitpunkt an Kraft Heinz zurückfallen.

Rückerwerb der Markenrechte als Vermögens- und Kontrollerwerb geprüft

Formell hat das Bundeskartellamt das Vorhaben im Hinblick auf den Rückerwerb der Markenrechte als Vermögens- und Kontrollerwerb geprüft, hinsichtlich der sonstigen Vermögensgegenstände als Kontrollerwerb.

Redaktion beck-aktuell, 16. Oktober 2017.