Der selbst gewählte Tod der Kessler-Zwillinge Ellen und Alice wirft ein Schlaglicht auf das Thema Sterbehilfe und die in Deutschland immer wieder aufflammende Debatte darüber. Seit Jahren wird hierzulande um rechtliche Regelungen zum sogenannten assistierten Suizid gerungen.
Nicht zuletzt, weil das BVerfG 2020 ein wegweisendes Urteil dazu gesprochen hat. Das im Grundgesetz verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG umfasst laut BVerfG "als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben".
Die rechtliche Lage in Deutschland
Die Karlsruher Richter und Richterinnen erklärten seinerzeit § 217 StGB a. F., der seit Ende 2015 geschäftsmäßige Sterbehilfe verbot, für nichtig - weil er "die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert". "Geschäftsmäßig" hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bezieht sich darauf, dass das Angebot "auf Wiederholung angelegt" ist.
Aus Sicht des Senats schließt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auch auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das gelte ausdrücklich für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.). Eine Regulierung sei aber möglich, betonte das Gericht damals. Das Urteil verpflichtet Mediziner und Medizinerinnen außerdem nicht, gegen ihre Überzeugungen Suizidhilfe zu leisten.
Die Beihilfe zur Selbsttötung ist mit dem Urteil wieder straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das ein Patient allerdings selbst einnehmen muss. Aktive Sterbehilfe - also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze - ist dagegen weiter nach § 216 StGB strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen der betroffenen Person entspricht. Gleiches gilt für indirekte Sterbehilfe. Davon wird gesprochen, wenn es um die Schmerzlinderung geht und Patientinnen und Patienten infolge der Medikamente früher sterben.
Neuer Anlauf zur gesetzlichen Regelung
Der Bundestag befasste sich in der vergangenen Legislaturperiode mit einer möglichen Reform. Dabei arbeiteten Abgeordnete verschiedener Parteien bei dem Thema zusammen. Schließlich standen im Juli 2023 Initiativen zweier Abgeordnetengruppen zur Abstimmung. Doch keiner der beiden Vorschläge bekam eine Mehrheit. Beide abgelehnten Gesetzentwürfe sollten Voraussetzungen für eine Suizidhilfe nur für Volljährige festschreiben - auf unterschiedliche Weise. Unter anderem ging es um die Frage, ob Sanktionen im Strafrecht verankert werden sollen.
Eine neu konstituierte überfraktionelle Gruppe arbeitet nun nach Auskunft des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci wieder an einem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids. Aktuell würden unterschiedliche Ansätze geprüft und diskutiert, um "ein ausgewogenes Gesetz mit wirksamen Schutzmechanismen zu entwickeln". Ziel sei, schnellstmöglich eine tragfähige, mehrheitsfähige Lösung vorzulegen. Ein konkreter Zeitpunkt, wann der Vorschlag in den Bundestag eingebracht werden kann, ist aber noch unklar.
Patientenschützer und Kirchen kritisch zur Suizidhilfe
Um das Ob und Wie einer gesetzlichen Regelung herrscht nicht nur in Rechtswissenschaft und Politik Streit. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz erklärt: "Suizide sind ansteckend. In organisierter, jederzeit verfügbarer Form entsolidarisieren sie die Gesellschaft." Das Karlsruher Urteil sei der erwartbare Startschuss für Sterbehilfeorganisationen und Netzwerke des assistierten Suizids gewesen, "ihr Todesangebot deutschlandweit auszurollen".
Bei den Anläufen, die organisierte Suizidassistenz gesetzlich zu regeln, habe immer die Frage im Mittelpunkt gestanden, wie freiverantwortliches Handeln des Sterbewilligen überprüft werden könne. Doch es gebe keine Kriterien, die die Autonomie von Entscheidungen zweifelsfrei ermitteln lassen. "Deshalb muss der Bundestag endlich das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Blick nehmen", fordert Vorstand Brysch. "Sein Tun erfordert höchste Sachkunde." Er habe zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht werde. Ebenso dürfe die Entscheidung nur ohne Einfluss sowie Druck seitens Dritter zustande kommen. Eine gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung ist aus Bryschs Sicht in jedem Fall zu verbieten. "Denn wo Geld fließt, geht die Selbstbestimmung verloren."
Die katholische Kirche spricht sich ebenfalls gegen die Beihilfe zur Selbsttötung aus, wie die Deutsche Bischofskonferenz erklärt. Man sei "der Überzeugung, dass der Staat dann ein würdevolles Sterben ermöglicht, wenn er die flächendeckende medizinische und pflegerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender in den Mittelpunkt stellt und nach Kräften fördert." Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) möchte einem gesellschaftlichen Klima entgegenwirken, "in dem Suizidbeihilfe normalisiert wird". Auch dürften Menschen nicht unter Druck gesetzt werden, durch Suizid oder Beihilfe zur Selbsttötung aus dem Leben zu scheiden, heißt es auf der Internetseite. Die Suizidprävention müsse daher dringend gestärkt werden.
Kessler-Zwillinge erhielten Assistenz von Sterbehilfeorganisation
Die Kessler-Zwillinge haben sich für ihren Suizid an die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gewandt, die wie andere Vereine Sterbebegleitung vermittelt. "Sie hatten uns beide zudem ausdrücklich gestattet, im Nachhinein über die Umstände zu sprechen", sagt Sprecherin Wega Wetzel.
In Vorgesprächen kläre ein Jurist, bzw. eine Juristin die sogenannte Freiverantwortlichkeit, also dass niemand beispielsweise aus einer psychischen Krise heraus entscheidet. Ein Arzt lege dann an einem gewählten Termin einen Zugang, über den der Mensch, der seinem Leben ein Ende setzen möchte, sich selbst ein hochdosiertes Narkosemittel spritze. Danach werde die Polizei verständigt.
Bei der DGHS hatten sich den Angaben zufolge 2022 noch 229 Menschen für eine solche Form des begleiteten Sterbens entschieden, in diesem Jahr schon rund 800. Der Großteil sei 80 bis 90 Jahren alt, sagt Wetzel.
Wir berichten neutral und mit der gebotenen Zurückhaltung über Suizide, um keinen Anreiz für Nachahmung zu geben. Wenn Sie selbst depressiv sind oder wenn Sie Suizid-Gedanken plagen, können Sie rund um die Uhr und anonym die TelefonSeelsorge im Internet (https://www.telefonseelsorge.de) oder über die kostenlosen Hotlines 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 oder 116 123 kontaktieren.


