Fall Kasia Lenhardt: Keine Anklage gegen Jérôme Boateng nach Gewaltvorwürfen

Wegen möglicher Körperverletzung gegenüber seiner Ex-Freundin Kasia Lenhardt hatte die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Profi-Fußballer Jérôme Boateng ermittelt. Nun hat sie das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt – auch weil Lenhardt sich nicht mehr äußern kann.

Das hat die Staatsanwaltschaft München I der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Der 36-Jährige wird nun nicht wegen Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung angeklagt. Die Ermittler hatten keine ausreichenden Beweise finden können, die den Verdacht stützen, Boateng habe seine inzwischen verstorbene Freundin Kasia Lenhardt körperlich misshandelt.

Lenhardt hatte sich 2021 das Leben genommen. Dass sie als Zeugin nun nicht mehr zur Verfügung steht, spielte auch bei der Einstellung eine Rolle: "Zusammenfassend wurde die Einstellung damit begründet, dass die Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht und die auf Fotos und im Obduktionsbericht der Staatsanwaltschaft Berlin dokumentierten Verletzungen für sich genommen für einen Tatnachweis nicht ausreichen, weil sie keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen darstellen", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Auch Boateng äußerte sich: "Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen mich nun endlich nach fünf Jahren eingestellt hat. Sie erkennt damit an, dass meine Aussagen richtig und die Verdächtigungen gegen mich falsch waren. Ich hoffe, dass meine Familie und ich jetzt zur Ruhe kommen können".

Ermittlungen nach Suizid wieder aufgenommen

Bei den Ermittlungen ging es um mutmaßliche Vorfälle in München und Berlin. Ende 2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingeleitet, die Ermittlungen später aber vorläufig wieder eingestellt. Nach Lenhards Suizid gingen die Ermittlungen weiter, weil sich "Hinweise ergaben, dass die Geschädigte kurz vor ihrem Tod vom Beschuldigten massiv verletzt wurde und diese Verletzungen möglicherweise im Obduktionsbericht dokumentiert sein könnten", wie es in dem Einstellungsbeschluss heißt.

Auch weil eine weitere Zeugin aufgetaucht war, hatten die Ermittler noch Anfang dieses Jahres auf einen neuen Ansatz gehofft. Die Zeugin ist aber mittlerweile abgetaucht. "Es kann nicht sicher festgestellt werden, wie sich die verfahrensgegenständlichen Vorfälle im Oktober 2019, Dezember 2020 und Januar/ Februar 2021 tatsächlich zugetragen haben", heißt es nun im Einstellungsbeschluss.

Boateng bereits wegen Körperverletzung verurteilt

Schon im vergangenen Jahr hatte das LG München I Jérôme Boateng zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verhängt, weil er eine andere Ex-Partnerin und Mutter seiner Kinder angegriffen und mit Gegenständen beworfen hatte. Dem Urteil des LG München I ging ein langer Prozess voraus, im Zuge dessen unter anderem das OLG ein erstes Urteil des LG München gekippt hatte. Das Urteil des LG ist inzwischen rechtskräftig.*

"Wir reden nach wie vor über einen Mann, der erst letztes Jahr rechtskräftig wegen Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin verurteilt wurde", sagte der Anwalt der Familie Lenhardt, Markus Hennig. "Jeder Bagatellisierung, jedem Schweigen, jedem Versuch, die Vergangenheit wegzuwischen, sollte sich weiter entgegengestellt werden, auch wenn seine PR-Berater versuchen, sein Image zu reparieren. Auch wenn er ein Champions-League-Sieger oder Weltmeister ist."

Auch im Fall Lenhardt war Boateng bereits früher in Gerichtsverfahren involviert – jedoch zivilrechtlicher Art. Kurz vor dem Suizid Lenhardts hatte Boateng sich in einem Interview abfällig über seine Ex-Partnerin geäußert. Lenhardts Mutter hatte daraufhin erfolglos auf Unterlassung solcher Äußerungen über die Verstorbene geklagt.

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*Aktualisierung: In einer früheren Version hieß es hier, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision jedoch inzwischen zurückgenommen (mam, 28.03.2025,14.02 Uhr)

Redaktion beck-aktuell, dd, 27. März 2025 (dpa).

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